Was dich hier erwartet
Vor allem bei Versicherungen, die bei einem Todesfall Geld ausbezahlen, ist Eile angesagt. Bei den meisten gilt, dass die Benachrichtigung über den Todesfall innerhalb von zwei Tagen eingehen muss.
Das Wichtigste in Kürze
Was dich hier erwartet
Vor allem bei Versicherungen, die bei einem Todesfall Geld ausbezahlen, ist Eile angesagt. Bei den meisten gilt, dass die Benachrichtigung über den Todesfall innerhalb von zwei Tagen eingehen muss.
Das Wichtigste in Kürze
Lebens-, Sterbe-, Renten- oder Unfallversicherungen sind ein Sonderfall. In der Regel wird Geld nur dann ausgezahlt, wenn der Versicherte stirbt. Um Betrug zu verhindern, führen Versicherungsgesellschaften oft eigene Nachforschungen über die Todesursache durch und verlangen deshalb von Hinterbliebenen, die Benachrichtigung über den Tod des Versicherten innerhalb kürzester Frist vorzulegen. In den meisten Fällen müssen Hinterbliebene bereits 48 Stunden nach dem Tod des Versicherten die Sterbeurkunde und den Versicherungsschein sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache vorlegen. Kommt es zu Problemen bei der Vorlage dieser Dokumente, kann es zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Leistung kommen.
Einige Versicherungen, vor allem personenbezogene Versicherungen, enden automatisch mit dem Tod der Person, erfordern daher keine Kündigung. Auch wenn jedoch keine Kündigung erforderlich ist, so ist es unabdingbar, die Versicherungen unverzüglich über den Todesfall zu informieren. Oft ist hierfür nur ein Zeitfenster von 48 bis 72 Stunden gegebenen. Vor allem diese Versicherungen solltest du unverzüglich informieren:
Die Angehörigen des Verstorbenen können die benötigten Dokumente für die Todesfall-Mitteilung auf der Website der Versicherungsstelle, in den Versicherungsunterlagen oder telefonisch erfragen. In den meisten Fällen werden lediglich der Versicherungsschein und die Sterbeurkunde benötigt, doch es gibt auch einige Versicherungsunternehmen, die zusätzlich ein ärztliches Attest über die Todesursache anfordern.
Lebens-, Sterbe-, Renten- oder Unfallversicherungen sind ein Sonderfall. In der Regel wird Geld nur dann ausgezahlt, wenn der Versicherte stirbt. Um Betrug zu verhindern, führen Versicherungsgesellschaften oft eigene Nachforschungen über die Todesursache durch und verlangen deshalb von Hinterbliebenen, die Benachrichtigung über den Tod des Versicherten innerhalb kürzester Frist vorzulegen. In den meisten Fällen müssen Hinterbliebene bereits 48 Stunden nach dem Tod des Versicherten die Sterbeurkunde und den Versicherungsschein sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache vorlegen. Kommt es zu Problemen bei der Vorlage dieser Dokumente, kann es zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Leistung kommen.
Einige Versicherungen, vor allem personenbezogene Versicherungen, enden automatisch mit dem Tod der Person, erfordern daher keine Kündigung. Auch wenn jedoch keine Kündigung erforderlich ist, so ist es unabdingbar, die Versicherungen unverzüglich über den Todesfall zu informieren. Oft ist hierfür nur ein Zeitfenster von 48 bis 72 Stunden gegebenen. Vor allem diese Versicherungen solltest du unverzüglich informieren:
Die Angehörigen des Verstorbenen können die benötigten Dokumente für die Todesfall-Mitteilung auf der Website der Versicherungsstelle, in den Versicherungsunterlagen oder telefonisch erfragen. In den meisten Fällen werden lediglich der Versicherungsschein und die Sterbeurkunde benötigt, doch es gibt auch einige Versicherungsunternehmen, die zusätzlich ein ärztliches Attest über die Todesursache anfordern.
Lebensversicherungen werden in zwei Kategorien eingeteilt: die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung. Die erste Art ist eine Investition, bei der am Ende eine festgelegte Kapitalsumme ausgezahlt wird – entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nach dem Tod des Versicherten. Hat dieser in seiner Lebensversicherung eine bezugsberechtigte Person angegeben, so hat sie Anspruch auf die Zahlung. Sind keine Angaben zur bezugsberechtigten Person gemacht worden, so erhalten die Erben die Versicherungssumme. Die zweite Art der Lebensversicherung, nämlich die Risikolebensversicherung, dient als Absicherung für Angehörige im Todesfall. Somit steht im Todesfall der Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme zu.
Lebensversicherungen werden in zwei Kategorien eingeteilt: die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung. Die erste Art ist eine Investition, bei der am Ende eine festgelegte Kapitalsumme ausgezahlt wird – entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nach dem Tod des Versicherten. Hat dieser in seiner Lebensversicherung eine bezugsberechtigte Person angegeben, so hat sie Anspruch auf die Zahlung. Sind keine Angaben zur bezugsberechtigten Person gemacht worden, so erhalten die Erben die Versicherungssumme. Die zweite Art der Lebensversicherung, nämlich die Risikolebensversicherung, dient als Absicherung für Angehörige im Todesfall. Somit steht im Todesfall der Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme zu.
Wenn nur der Verstorbene im Vertrag aufgeführt ist, erlischt die Versicherung mit seinem Tod. Wenn jedoch ein Kind ebenfalls mitversichert war, wird die Unfallversicherung des Kindes bis zur Volljährigkeit beitragsfrei weitergeführt. In diesem Fall wird der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer. Bei Abschluss einer Unfallversicherung mit inbegriffener Todesfallleistung und dem entsprechenden Beweis, dass der Unfall die Todesursache war, wird den Erben die Versicherungsleistung ausgeschüttet.
Wenn nur der Verstorbene im Vertrag aufgeführt ist, erlischt die Versicherung mit seinem Tod. Wenn jedoch ein Kind ebenfalls mitversichert war, wird die Unfallversicherung des Kindes bis zur Volljährigkeit beitragsfrei weitergeführt. In diesem Fall wird der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer. Bei Abschluss einer Unfallversicherung mit inbegriffener Todesfallleistung und dem entsprechenden Beweis, dass der Unfall die Todesursache war, wird den Erben die Versicherungsleistung ausgeschüttet.
Zunächst muss die Deutsche Rentenversicherung durch die Hinterbliebenen oder Erben informiert werden. Dafür ist eine Sterbeurkunde beim Standesamt einzuholen und diese der Deutschen Rentenversicherung vorzulegen. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Rentnerausweis des Betroffenen (oder eine Kopie) anzufügen.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die Renten des Verstorbenen bis zum Ende des Kalendermonats aus, in dem die Person verstorben ist. Das Geld, das auf das Bankkonto des Verstorbenen eingeht, gehört entweder zur Erbmasse oder kann von der Bank genutzt werden, um bestehende Nachlassverbindlichkeiten zu bezahlen. Dies gilt für alle Rententypen der gesetzlichen Rentenversicherung, also für Alters-, Hinterbliebenen-, Erwerbsminderungs- und Erziehungsrenten.
Für den hinterbliebenen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung bezüglich der Witwen- oder Witwerrente. In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhalten selbst finanziell gut versorgte Ehe- und Lebenspartner weiterhin die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente entspricht in dieser Zeit der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenem (dies nennt man das „Sterbevierteljahr“).
Wenn eine private Rentenversicherung existiert, ist der Ablauf des Versicherungsprozesses ähnlich dem des Lebensversicherungsprozesses.
Zunächst muss die Deutsche Rentenversicherung durch die Hinterbliebenen oder Erben informiert werden. Dafür ist eine Sterbeurkunde beim Standesamt einzuholen und diese der Deutschen Rentenversicherung vorzulegen. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Rentnerausweis des Betroffenen (oder eine Kopie) anzufügen.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die Renten des Verstorbenen bis zum Ende des Kalendermonats aus, in dem die Person verstorben ist. Das Geld, das auf das Bankkonto des Verstorbenen eingeht, gehört entweder zur Erbmasse oder kann von der Bank genutzt werden, um bestehende Nachlassverbindlichkeiten zu bezahlen. Dies gilt für alle Rententypen der gesetzlichen Rentenversicherung, also für Alters-, Hinterbliebenen-, Erwerbsminderungs- und Erziehungsrenten.
Für den hinterbliebenen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung bezüglich der Witwen- oder Witwerrente. In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhalten selbst finanziell gut versorgte Ehe- und Lebenspartner weiterhin die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente entspricht in dieser Zeit der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenem (dies nennt man das „Sterbevierteljahr“).
Wenn eine private Rentenversicherung existiert, ist der Ablauf des Versicherungsprozesses ähnlich dem des Lebensversicherungsprozesses.
Ein Todesfall kann einen schnell aus der Fassung bringen und Bürokratie ist das letzte, was man im Sinn hat. Wir haben hierfür eine Check-Liste erstellt, die man Schritt für Schritt abarbeiten kann, damit man in der Trauer nicht den Überblick verliert. Auch gibt es neben den obengenannten Versicherungen weitere, die mit dem Tod erlöschen. Welche das sind, erfährst du hier.
Ein Todesfall kann einen schnell aus der Fassung bringen und Bürokratie ist das letzte, was man im Sinn hat. Wir haben hierfür eine Check-Liste erstellt, die man Schritt für Schritt abarbeiten kann, damit man in der Trauer nicht den Überblick verliert. Auch gibt es neben den obengenannten Versicherungen weitere, die mit dem Tod erlöschen. Welche das sind, erfährst du hier.
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