Was kostet eine Beerdigung?

Was kostet eine Beerdigung?

Was dich hier erwartet

Die Planung und Durchführung von Bestattungen lässt sich heute individueller denn je gestalten. Dies beginnt bei der Wahl einer Bestattungsart und erstreckt sich bis hin zur Gestaltung der Trauerfeier und der Grabgestaltung. Aufgrund von individuellen Wünschen lassen sich die Kosten für eine Bestattung pauschal nicht benennen. Gesetzlich ist es geregelt, dass die Bestattungskosten von den Erben des Verstorbenen getragen werden müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

Was dich hier erwartet

Die Planung und Durchführung von Bestattungen lässt sich heute individueller denn je gestalten. Dies beginnt bei der Wahl einer Bestattungsart und erstreckt sich bis hin zur Gestaltung der Trauerfeier und der Grabgestaltung. Aufgrund von individuellen Wünschen lassen sich die Kosten für eine Bestattung pauschal nicht benennen. Gesetzlich ist es geregelt, dass die Bestattungskosten von den Erben des Verstorbenen getragen werden müssen.

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Beerdigungskosten in Deutschland

Beerdigungskosten in Deutschland

In Deutschland belaufen sich die Beerdigungskosten im Durchschnitt auf 12.980 EUR. Die Diskrepanz zwischen der preiswertesten und der teuersten Beerdigung ist allerdings recht hoch: Eine günstige anonyme Feuerbestattung kostet rund 2.000 Euro, eine Erdbestattung mit einer großen Trauergemeinde kann über 30.000 Euro kosten. Nach oben hin sind somit keine Grenzen gesetzt.

Generell kann man die Beerdigungskosten in folgende drei Bereiche einteilen, wobei bei nur beim Kostenblock 2 Posten gelistet sind, die zusätzlich und freiwillig gebucht werden können. Die anderen Posten lassen sich kaum umgehen.


1. Bestatterleistungen:

  • Betreuungs- und Formalitätenservice
  • Überführung und Versorgung
  • Sarg bzw. Urne
  • Organisation einer Erd- und Feuerbestattung



2. Fremdleistungen (freiwillige Leistungen)

 

  • Organisation und Begleitung der Trauerfeier
  • Trauerdruck
  • Blumenschmuck
  • Trauerredner
  • Organist/Kapelle
  • Traueranzeige
  • Verpflegung der Trauergäste


3. Friedhofsgebühren sowie weitere Gebühren und Entgelte

 

  • Todesbescheinigung
  • Gebühren für Urkunden (z.B. Sterbeurkunde)
  • Grabnutzungsgebühren
  • Beisetzungsgebühren/-kosten
  • Nutzung der Trauerhalle

 

 

Um einen allgemeinen Kostenüberblick zu erhalten, kann man sich mit dem Online-Bestattungsplaner die Beerdigungskosten berechnen lassen. In dem dort angebotenem Bestattungsplaner kann man zwischen vier Bestattungsarten auswählen: Urnenbestattung, Sargbestattung, Baumbestattung oder Seebestattung. Im nächsten Schritt kann man sich für eines der vier Preismodelle entscheiden: „Standard“ ist das günstigste, „Exklusiv“ das teuerste Angebot.

Der Bestattungsplaner gibt einem einen ungefähren Eindruck davon, was für die Bestattung ausgeben werden muss. Man kann die vorgeschlagenen Pakete anpassen und zwischen verschiedenen Varianten wählen. Allerdings bekommt man nur durchschnittliche Preise angezeigt und keine konkreten Angebote. Ein weiterer Vorteil: um Ergebnisse mit dem Bestattungsplaner zu erhalten, muss weder eine E-Mail-Adresse noch eine Telefonnummer eingeben werden.

In Deutschland belaufen sich die Beerdigungskosten im Durchschnitt auf 12.980 EUR. Die Diskrepanz zwischen der preiswertesten und der teuersten Beerdigung ist allerdings recht hoch: Eine günstige anonyme Feuerbestattung kostet rund 2.000 Euro, eine Erdbestattung mit einer großen Trauergemeinde kann über 30.000 Euro kosten. Nach oben hin sind somit keine Grenzen gesetzt.

Generell kann man die Beerdigungskosten in folgende drei Bereiche einteilen, wobei bei nur beim Kostenblock 2 Posten gelistet sind, die zusätzlich und freiwillig gebucht werden können. Die anderen Posten lassen sich kaum umgehen.


1. Bestatterleistungen:

  • Betreuungs- und Formalitätenservice
  • Überführung und Versorgung
  • Sarg bzw. Urne
  • Organisation einer Erd- und Feuerbestattung



2. Fremdleistungen (freiwillige Leistungen)

 

  • Organisation und Begleitung der Trauerfeier
  • Trauerdruck
  • Blumenschmuck
  • Trauerredner
  • Organist/Kapelle
  • Traueranzeige
  • Verpflegung der Trauergäste


3. Friedhofsgebühren sowie weitere Gebühren und Entgelte

 

  • Todesbescheinigung
  • Gebühren für Urkunden (z.B. Sterbeurkunde)
  • Grabnutzungsgebühren
  • Beisetzungsgebühren/-kosten
  • Nutzung der Trauerhalle

 

 

Um einen allgemeinen Kostenüberblick zu erhalten, kann man sich mit dem Online-Bestattungsplaner die Beerdigungskosten berechnen lassen. In dem dort angebotenem Bestattungsplaner kann man zwischen vier Bestattungsarten auswählen: Urnenbestattung, Sargbestattung, Baumbestattung oder Seebestattung. Im nächsten Schritt kann man sich für eines der vier Preismodelle entscheiden: „Standard“ ist das günstigste, „Exklusiv“ das teuerste Angebot.

Der Bestattungsplaner gibt einem einen ungefähren Eindruck davon, was für die Bestattung ausgeben werden muss. Man kann die vorgeschlagenen Pakete anpassen und zwischen verschiedenen Varianten wählen. Allerdings bekommt man nur durchschnittliche Preise angezeigt und keine konkreten Angebote. Ein weiterer Vorteil: um Ergebnisse mit dem Bestattungsplaner zu erhalten, muss weder eine E-Mail-Adresse noch eine Telefonnummer eingeben werden.

Der Unterschied zwischen Bestattungspflichtigen Personen und Totenfürsorgeberechtigte

Der Unterschied zwischen Bestattungspflichtigen Personen und Totenfürsorgeberechtigte

Meistens handelt es sich bei bestattungspflichtigen Personen um die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Es ist ihre Pflicht, die Bestattung zu veranlassen. Von den bestattungspflichtigen Angehörigen zu unterscheiden sind die sogenannten Totenfürsorgeberechtigten.

Das Totenfürsorgerecht ist ein privatrechtliches Gewohnheitsrecht, das aus dem familiären Näheverhältnis zum Verstorbenem abgeleitet wird. Die meisten Totenfürsorgeberechtigten sind Ehegatten, Kinder und Eltern (in dieser Reihenfolge verpflichtet). Der Verstorbene kann jedoch auch seinen Angehörigen das Totenfürsorgerecht entziehen und einem Dritten einverleiben. Hierzu muss er allerdings dem Dritten eine entsprechende wirksame postmortale Vollmacht (die sog. Bestattungsverfügung) ausgestellt haben. In der Praxis handelt es sich oft um ein und die selbe Person oder Personengruppen. Diese haben den vertraglichen Auftrag die Bestattungskosten erstmal zu übernehmen, können diese aber von dem oder den Erben wieder einfordern.

Meistens handelt es sich bei bestattungspflichtigen Personen um die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Es ist ihre Pflicht, die Bestattung zu veranlassen. Von den bestattungspflichtigen Angehörigen zu unterscheiden sind die sogenannten Totenfürsorgeberechtigten.

Das Totenfürsorgerecht ist ein privatrechtliches Gewohnheitsrecht, das aus dem familiären Näheverhältnis zum Verstorbenem abgeleitet wird. Die meisten Totenfürsorgeberechtigten sind Ehegatten, Kinder und Eltern (in dieser Reihenfolge verpflichtet). Der Verstorbene kann jedoch auch seinen Angehörigen das Totenfürsorgerecht entziehen und einem Dritten einverleiben. Hierzu muss er allerdings dem Dritten eine entsprechende wirksame postmortale Vollmacht (die sog. Bestattungsverfügung) ausgestellt haben. In der Praxis handelt es sich oft um ein und die selbe Person oder Personengruppen. Diese haben den vertraglichen Auftrag die Bestattungskosten erstmal zu übernehmen, können diese aber von dem oder den Erben wieder einfordern.

Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?

Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?

Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Erbe für die Kosten der Beerdigung verantwortlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Auftraggeber der Bestattung (bestattungspflichtiger Angehöriger und/oder Totenfürsorgeberechtigter) selbst kein Erbe ist. In diesem Fall kann er sich die Kosten vom tatsächlichen Erben erstatten lassen.
Falls ein Anspruch auf Erstattung besteht, müssen grundsätzlich nur die Kosten erstatten werden, die durch die Lebensumstände des Verstorbenen als angemessen betrachtet werden. Dies beinhaltet in der Regel die Kosten für den Bestatter sowie die Kosten für die Grabstätte, den Grabstein und die erste Grabbepflanzung. Darüber hinaus fallen auch Todesanzeigen, Danksagungskarten und kirchliche oder bürgerliche Feierlichkeiten inklusive Trauerfeier unter diese Kategorie. Die spätere Grabpflege ist hingegen nicht erstattungsfähig.

Wenn die Erben die Bestattung nicht alleine finanzieren oder die Erbmasse die Bestattungskosten nicht abdeckt, können die Angehörigen eine Sozialbestattung beantragen. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man für die eigene Bestattung vorsorgen und so sichergehen, dass die eigenen Wünsche finanziell absichert sind.


Letztlich sind die Kosten für eine Beerdigung von dein eigenen Vorstellungen und Wünschen abhängig. Das beginnt bei der Auswahl der Bestattungsart: Erdbestattung, Feuerbestattung, Baumbestattung oder Seebestattung. Auch die Entscheidung, wo der Verstorbene auf dem Friedhof beerdigt werden soll, hat einen Einfluss auf die Höhe der Beerdigungskosten. Ein Gemeinschaftsgrab ist beispielsweise günstiger als eine individuelle Grabstelle. Möglich sind zudem Urnennischen oder Reihengräber, abhängig vom jeweiligen Friedhof. Auch die Gestaltung und Art der Trauerfeier sowie die Anzahl der Gäste haben Einfluss darauf, wie kostspielig eine Beerdigung wird.

Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Erbe für die Kosten der Beerdigung verantwortlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Auftraggeber der Bestattung (bestattungspflichtiger Angehöriger und/oder Totenfürsorgeberechtigter) selbst kein Erbe ist. In diesem Fall kann er sich die Kosten vom tatsächlichen Erben erstatten lassen.
Falls ein Anspruch auf Erstattung besteht, müssen grundsätzlich nur die Kosten erstatten werden, die durch die Lebensumstände des Verstorbenen als angemessen betrachtet werden. Dies beinhaltet in der Regel die Kosten für den Bestatter sowie die Kosten für die Grabstätte, den Grabstein und die erste Grabbepflanzung. Darüber hinaus fallen auch Todesanzeigen, Danksagungskarten und kirchliche oder bürgerliche Feierlichkeiten inklusive Trauerfeier unter diese Kategorie. Die spätere Grabpflege ist hingegen nicht erstattungsfähig.

Wenn die Erben die Bestattung nicht alleine finanzieren oder die Erbmasse die Bestattungskosten nicht abdeckt, können die Angehörigen eine Sozialbestattung beantragen. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man für die eigene Bestattung vorsorgen und so sichergehen, dass die eigenen Wünsche finanziell absichert sind.


Letztlich sind die Kosten für eine Beerdigung von dein eigenen Vorstellungen und Wünschen abhängig. Das beginnt bei der Auswahl der Bestattungsart: Erdbestattung, Feuerbestattung, Baumbestattung oder Seebestattung. Auch die Entscheidung, wo der Verstorbene auf dem Friedhof beerdigt werden soll, hat einen Einfluss auf die Höhe der Beerdigungskosten. Ein Gemeinschaftsgrab ist beispielsweise günstiger als eine individuelle Grabstelle. Möglich sind zudem Urnennischen oder Reihengräber, abhängig vom jeweiligen Friedhof. Auch die Gestaltung und Art der Trauerfeier sowie die Anzahl der Gäste haben Einfluss darauf, wie kostspielig eine Beerdigung wird.

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