Was passiert mit meinem Facebook-Konto im Todesfall?

Was passiert mit meinem Facebook-Konto im Todesfall?

Was dich hier erwartet

Wenn ein Facebook-Nutzer stirbt, was passiert dann mit seinem Konto? Im Idealfall hat der Verstorbene bereits einen Nachlasskontakt bestimmt. In diesem Fall überträgt Facebook das Konto auf den Nachlasskontakt, sobald ein Nachweis über den Tod vorliegt. Was passiert aber, wenn jemand überraschend stirbt und es keinen Nachlasskontakt gibt? In diesem Fall haben Familienangehörige oder enge Freunde die Möglichkeit, entweder das Konto zu löschen oder einen Gedenkzustand auf Facebook einzurichten.

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Das Wichtigste in Kürze

Was dich hier erwartet

Wenn ein Facebook-Nutzer stirbt, was passiert dann mit seinem Konto? Im Idealfall hat der Verstorbene bereits im Vorfeld einen Nachlasskontakt bestimmt. In diesem Fall übergibt Facebook das Konto an den Nachlasskontakt sobald ein Todesnachweis vorliegt. Doch was passiert, wenn jemand überraschend verstirbt und es keinen Nachlasskontakt gibt? Familienmitglieder oder enge Freunde haben in diesem Fall die Möglichkeit, entweder das Konto zu löschen oder einen Gedenkzustand bei Facebook herzustellen.

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Das Wichtigste in Kürze

Welche Möglichkeiten bietet Facebook im Todesfall

Welche Möglichkeitenbietet Facebook im Todesfall

Facebook bietet dir die Möglichkeit, für den Fall deines Todes vorzusorgen und so deinen Angehörigen Ärger und die Frage nach dem Verbleib deines Kontos zu ersparen. Du hast folgende Möglichkeiten:

  • Konto in den Gedenkzustand versetzen
  • das Konto im Todesfall endgültig löschen
  • einen Nachlasskontakt bestimmen, der sich um dein in den Gedenkzustand versetztes Konto kümmert oder

Facebook bietet die Möglichkeit, Konten auf Wunsch in den Gedenkzustand zu versetzen. Sobald Facebook vom Tod einer Person erfährt, wird das Konto entsprechend gekennzeichnet. So können Freunde und Angehörige Erinnerungen an die verstorbene Person teilen und gemeinsam trauern. Abhängig von den Privatsphäre-Einstellungen können Freunde dann Erinnerungen in der Chronik der verstorbenen Person teilen. Wenn kein Nachlasskontakt vorhanden ist, können Nutzerkonten im Gedenkzustand nicht bearbeitet werden.

Facebook bietet die Möglichkeit, für den Fall des eigenen Todes vorzusorgen und so deinen Angehörigen Ärger und die Frage nach dem Schicksal deines Kontos zu ersparen. Du hast folgenden Möglichkeiten:

 

  • Nutzer­konto in den Gedenk­zustand versetzen
  • Konto im Falle deines Todes dauerhaft löschen
  • einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der sich um dein in den Gedenkzustand versetztes Konto kümmert, oder festlegt, dass dein Konto dauerhaft gelöscht wird.

 

Facebook bietet die Möglichkeit, Konten auf Wunsch in den Gedenkzustand zu versetzen. Sobald Facebook vom Tod einer Person erfährt, wird das Konto entsprechend gekennzeichnet. Dies stellt für Freunde und Angehörige eine Möglichkeit dar, Erinnerungen an die verstorbene Person zu teilen und gemeinsam zu trauern. Je nach Privatsphäre-Einstellungen können Freunde dann in der Chronik der verstorbenen Person Erinnerungen teilen. Falls kein sogenannter Nachlasskontakt besteht, können Nutzerkonten im Gedenkzustand nicht geändert werden.

Facebook-Konto löschen

Facebook-Konto löschen

Wenn du stirbst, kannst du festlegen, dass dein Konto automatisch gelöscht wird. Anstelle einer Seite können deine Freunde und Angehörigen eine eigene Gruppe erstellen, um Erinnerungen auszutauschen.

Wenn du ein Konto als Nachlasskontakt verwaltest und du das Konto löschen möchtest, kannst du folgendes tun. Du musst Facebook kontaktieren und einen Nachweis über deine Befugnis und deine Beziehung zu der Person sowie einen Nachruf oder einen Gedenkbrief über die Person einreichen.

So forderst du die Löschung deines Kontos an:

  • Klicke auf Facebook oben rechts auf dein Profilbild.
  • Wähle Einstellungen und Privatsphäre aus und klicke dann auf Einstellungen.
  • Klicke auf Einstellungen für den Gedenkzustand.
  • Scrolle nach unten, klicke auf Beantrage die Löschung deines Kontos nach deinem Tod und klicke auf Nach dem Tod löschen.

Wenn du stirbst, kannst du festlegen, dass dein Konto automatisch gelöscht wird. Anstelle einer Seite können deine Freunde und Angehörigen eine eigene Gruppe erstellen, um Erinnerungen auszutauschen.

Wenn du ein Konto als Nachlasskontakt verwaltest und du das Konto löschen möchtest, kannst du folgendes tun. Du musst Facebook kontaktieren und einen Nachweis über deine Befugnis und deine Beziehung zu der Person sowie einen Nachruf oder einen Gedenkbrief über die Person einreichen.

So forderst du die Löschung deines Kontos an:

  • Klicke auf Facebook oben rechts auf dein Profilbild.
  • Wähle Einstellungen und Privatsphäre aus und klicke dann auf Einstellungen.
  • Klicke auf Einstellungen für den Gedenkzustand.
  • Scrolle nach unten, klicke auf Beantrage die Löschung deines Kontos nach deinem Tod und klicke auf Nach dem Tod löschen.

Einen Nachlasskontakt bestimmen

Einen Nachlasskontakt bestimmen

Ein Nachlasskontakt hat keine vollständige Autonomie über den Inhalt deiner Seite. Das heißt er kann weder Beiträge in deinem Namen veröffentlichen oder deine Nachrichten lesen. Er ist eine Art Verwalter, der anderen Freunden und Angehörigen hilft, dein Andenken lebendig zu halten. Du kannst jederzeit jemanden aus deiner Freundesliste zum Nachlasskontakt ernennen.

Es ist derzeit nicht möglich, jemanden als Nachlasskontakt hinzuzufügen, wenn ihr keine Freunde auf Facebook seid. Der Nachlasskontakt kann Folgendes tun:

  • Verwalten von Gedenkbeiträgen in deinem Profil. Dazu zählt z. B. das Festlegen, wer Beiträge veröffentlichen oder sehen kann, das Löschen von Beiträgen und das Entfernen von Markierungen.
  • Entfernen deines Kontos beantragen
  • Auf neue Freundschaftsanfragen antworten
  • Aktualisieren deines Profil- und Titelbilds

Ein Nachlasskontakt hat keine vollständige Autonomie über den Inhalt deiner Seite. Das heißt er kann weder Beiträge in deinem Namen veröffentlichen oder deine Nachrichten lesen. Er ist eine Art Verwalter, der anderen Freunden und Angehörigen hilft, dein Andenken lebendig zu halten. Du kannst jederzeit jemanden aus deiner Freundesliste zum Nachlasskontakt ernennen.


Es ist derzeit nicht möglich, jemanden als Nachlasskontakt hinzuzufügen, wenn ihr keine Freunde auf Facebook seid. Der Nachlasskontakt kann Folgendes tun:

 

  • Verwalten von Gedenkbeiträgen in deinem Profil. Dazu zählt z. B. das Festlegen, wer Beiträge veröffentlichen oder sehen kann, das Löschen von Beiträgen und das Entfernen von Markierungen.
    Entfernen deines Kontos beantragen
  • Auf neue Freundschaftsanfragen antworten
  • Aktualisieren deines Profil- und Titelbilds

Was kann ich als Angehöriger tun?

Was kann ich als Angehöriger tun?

Wenn du selbst Angehöriger bist, der sich um das digitale Erbe einer verstorbenen Person kümmert und diese Person keinen Nachlasskontakt bestimmt hat, hast du bei Facebook die folgenden Optionen:

  • Setze Facebook als Familienmitglied oder enger Freund vom Tod des Kontobesitzers in Kenntnis. Das kannst du auf dieser Seite tun. Das betreffende Konto wird nach einer Prüfung in den Gedenkzustand versetzt.
  • Als direktes Familienmitglied oder als Nachlassverwalter kannst du das Konto auch entfernen lassen. Das Kontaktformular findest du auf dieser Seite.


Der Bundes­gerichts­hof in Karls­ruhe hat entschieden, dass die Erben in den Nutzungs­vertrag eingehen, den die Verstorbene mit Facebook geschlossen hat. Das Fernmelde­geheimnis stehe dem nicht entgegen. Der Anspruch der Erben kollidiert nicht mit dem Daten­schutz­recht, namentlich der neuen Daten­schutz­grund­ver­ordnung. Durch diese würden nur lebende Personen geschützt. Aufgrund dieser Regelung können alle Nachrichten, die über Facebook gesendet wurden, den Erben zugänglich gemacht werden. Wer dies nicht möchte, sollte jetzt am besten bereits vorsorgen und hinterlegen, was mit dem Konto geschehen soll.

Wenn du selbst Angehöriger bist, der sich um das digitale Erbe einer verstorbenen Person kümmert und diese Person keinen Nachlasskontakt bestimmt hat, hast du bei Facebook die folgenden Optionen:

 

  • Setze Facebook als Familienmitglied oder enger Freund vom Tod des Kontobesitzers in Kenntnis. Das kannst du auf dieser Seite tun. Das betreffende Konto wird nach einer Prüfung in den Gedenkzustand versetzt.
  • Als direktes Familienmitglied oder als Nachlassverwalter kannst du das Konto auch entfernen lassen. Das Kontaktformular findest du auf dieser Seite.
 

Der Bundes­gerichts­hof in Karls­ruhe hat entschieden, dass die Erben in den Nutzungs­vertrag eingehen, den die Verstorbene mit Facebook geschlossen hat. Das Fernmelde­geheimnis stehe dem nicht entgegen. Der Anspruch der Erben kollidiert nicht mit dem Daten­schutz­recht, namentlich der neuen Daten­schutz­grund­ver­ordnung. Durch diese würden nur lebende Personen geschützt. Aufgrund dieser Regelung können alle Nachrichten, die über Facebook gesendet wurden, den Erben zugänglich gemacht werden. Wer dies nicht möchte, sollte jetzt am besten bereits vorsorgen und hinterlegen, was mit dem Konto geschehen soll.

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