Was dich hier erwartet
Wenn ein Facebook-Nutzer stirbt, was passiert dann mit seinem Konto? Im Idealfall hat der Verstorbene bereits einen Nachlasskontakt bestimmt. In diesem Fall überträgt Facebook das Konto auf den Nachlasskontakt, sobald ein Nachweis über den Tod vorliegt. Was passiert aber, wenn jemand überraschend stirbt und es keinen Nachlasskontakt gibt? In diesem Fall haben Familienangehörige oder enge Freunde die Möglichkeit, entweder das Konto zu löschen oder einen Gedenkzustand auf Facebook einzurichten.
Das Wichtigste in Kürze
Was dich hier erwartet
Das Wichtigste in Kürze
Facebook bietet dir die Möglichkeit, für den Fall deines Todes vorzusorgen und so deinen Angehörigen Ärger und die Frage nach dem Verbleib deines Kontos zu ersparen. Du hast folgende Möglichkeiten:
Facebook bietet die Möglichkeit, Konten auf Wunsch in den Gedenkzustand zu versetzen. Sobald Facebook vom Tod einer Person erfährt, wird das Konto entsprechend gekennzeichnet. So können Freunde und Angehörige Erinnerungen an die verstorbene Person teilen und gemeinsam trauern. Abhängig von den Privatsphäre-Einstellungen können Freunde dann Erinnerungen in der Chronik der verstorbenen Person teilen. Wenn kein Nachlasskontakt vorhanden ist, können Nutzerkonten im Gedenkzustand nicht bearbeitet werden.
Facebook bietet die Möglichkeit, für den Fall des eigenen Todes vorzusorgen und so deinen Angehörigen Ärger und die Frage nach dem Schicksal deines Kontos zu ersparen. Du hast folgenden Möglichkeiten:
Facebook bietet die Möglichkeit, Konten auf Wunsch in den Gedenkzustand zu versetzen. Sobald Facebook vom Tod einer Person erfährt, wird das Konto entsprechend gekennzeichnet. Dies stellt für Freunde und Angehörige eine Möglichkeit dar, Erinnerungen an die verstorbene Person zu teilen und gemeinsam zu trauern. Je nach Privatsphäre-Einstellungen können Freunde dann in der Chronik der verstorbenen Person Erinnerungen teilen. Falls kein sogenannter Nachlasskontakt besteht, können Nutzerkonten im Gedenkzustand nicht geändert werden.
Wenn du stirbst, kannst du festlegen, dass dein Konto automatisch gelöscht wird. Anstelle einer Seite können deine Freunde und Angehörigen eine eigene Gruppe erstellen, um Erinnerungen auszutauschen.
Wenn du ein Konto als Nachlasskontakt verwaltest und du das Konto löschen möchtest, kannst du folgendes tun. Du musst Facebook kontaktieren und einen Nachweis über deine Befugnis und deine Beziehung zu der Person sowie einen Nachruf oder einen Gedenkbrief über die Person einreichen.
So forderst du die Löschung deines Kontos an:
Wenn du stirbst, kannst du festlegen, dass dein Konto automatisch gelöscht wird. Anstelle einer Seite können deine Freunde und Angehörigen eine eigene Gruppe erstellen, um Erinnerungen auszutauschen.
Wenn du ein Konto als Nachlasskontakt verwaltest und du das Konto löschen möchtest, kannst du folgendes tun. Du musst Facebook kontaktieren und einen Nachweis über deine Befugnis und deine Beziehung zu der Person sowie einen Nachruf oder einen Gedenkbrief über die Person einreichen.
So forderst du die Löschung deines Kontos an:
Ein Nachlasskontakt hat keine vollständige Autonomie über den Inhalt deiner Seite. Das heißt er kann weder Beiträge in deinem Namen veröffentlichen oder deine Nachrichten lesen. Er ist eine Art Verwalter, der anderen Freunden und Angehörigen hilft, dein Andenken lebendig zu halten. Du kannst jederzeit jemanden aus deiner Freundesliste zum Nachlasskontakt ernennen.
Es ist derzeit nicht möglich, jemanden als Nachlasskontakt hinzuzufügen, wenn ihr keine Freunde auf Facebook seid. Der Nachlasskontakt kann Folgendes tun:
Ein Nachlasskontakt hat keine vollständige Autonomie über den Inhalt deiner Seite. Das heißt er kann weder Beiträge in deinem Namen veröffentlichen oder deine Nachrichten lesen. Er ist eine Art Verwalter, der anderen Freunden und Angehörigen hilft, dein Andenken lebendig zu halten. Du kannst jederzeit jemanden aus deiner Freundesliste zum Nachlasskontakt ernennen.
Es ist derzeit nicht möglich, jemanden als Nachlasskontakt hinzuzufügen, wenn ihr keine Freunde auf Facebook seid. Der Nachlasskontakt kann Folgendes tun:
Wenn du selbst Angehöriger bist, der sich um das digitale Erbe einer verstorbenen Person kümmert und diese Person keinen Nachlasskontakt bestimmt hat, hast du bei Facebook die folgenden Optionen:
Wenn du selbst Angehöriger bist, der sich um das digitale Erbe einer verstorbenen Person kümmert und diese Person keinen Nachlasskontakt bestimmt hat, hast du bei Facebook die folgenden Optionen:
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Erben in den Nutzungsvertrag eingehen, den die Verstorbene mit Facebook geschlossen hat. Das Fernmeldegeheimnis stehe dem nicht entgegen. Der Anspruch der Erben kollidiert nicht mit dem Datenschutzrecht, namentlich der neuen Datenschutzgrundverordnung. Durch diese würden nur lebende Personen geschützt. Aufgrund dieser Regelung können alle Nachrichten, die über Facebook gesendet wurden, den Erben zugänglich gemacht werden. Wer dies nicht möchte, sollte jetzt am besten bereits vorsorgen und hinterlegen, was mit dem Konto geschehen soll.
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